Allgemeine Geschäftsbedingungen der CRC GmbH
Angebot
Grundlage für unsere Angebote sind die uns erteilten Auskünfte. Wir erteilen unsere Angebote nach bestem Wissen und Gewissen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung als auch Irrtümer bleiben vorbehalten.
Entstehung des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in dem Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz fällig. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.
Provisionssätze für Vermietung und Verpachtung von
Ladenflächen / Einzelhandel
Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß vorgenanntem Absatz an uns zu zahlen. Die nachstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Berechnung der Provision erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Unabhängig von der Laufzeit beträgt die Provision 3,6 Nettomonatsmieten (Kaltmiete, ohne Nebenkosten, ohne Umsatzsteuer). Bei Vereinbarung von Optionen und Vormietrechten, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, erhöht sich die Provision unabhängig vom vorstehenden Provisionssatz um jeweils eine weitere Nettomonatsmiete (Kaltmiete, ohne Nebenkosten, ohne Umsatzsteuer). Für die Ermittlung der Provisionshöhe gemäß vorstehenden Bedingungen wird als Nettomonatsmiete die Durchschnittsmiete (Kaltmiete, ohne Nebenkosten, ohne Umsatzsteuer) über die Gesamtlaufzeit des Mietvertrages bzw. des Optionszeitraums zugrunde gelegt. Zeiten, während derer keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, bleiben unberücksichtigt. Bei Abstands- bzw. Ablösezahlungen an den Vermieter oder sonstige Dritte (z.B. Ablösung für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren) erhöht sich die Provision unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen um weitere 5 % aus dem vereinbarten Abstands- bzw. Ablösebetrag.
Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Vertragsabschluss mit einem Unternehmen im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruchs, spätestens jedoch 5 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.
Weitergabe von Unterlagen und Informationen
Wir erstellen die Angebote exklusiv für den Kunden. Diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht überlassen oder zugänglich gemacht werden. Werden die Unterlagen entgegen vorgenanntem Satz an Dritte überlassen oder zugänglich gemacht, bleibt die Provisionspflicht uns gegenüber weiter bestehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Empfänger der Informationen dann einen Vertrag abschließt, der nach unseren Bedingungen provisionspflichtig gewesen wäre. Wir behalten uns darüber hinaus weiter gehende Schadensersatzansprüche wegen unbefugter Weitergabe von Informationen ausdrücklich vor.
Kundenidentifikation
Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß dem Geldwäschegesetz (GWG) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GWG den Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sowie Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich mitzuteilen.
Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der CRC GmbH.
Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer AGBs unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
